Schlussrechnung nach dem Auszug
Schlussrechnung nach dem Auszug prüfen
Verwaltung oder Vermieter stellen dir nach dem Auszug Schäden, Reinigung, Ersatz in Rechnung. MietKorrekt prüft jede Position gegen deine Unterlagen – mit Zeitwert und Lebensdauer – und zeigt, welche Kosten belegt sind.
Noch keine Zahlung. Du entscheidest erst, nachdem deine Dokumente erfolgreich gelesen wurden.
- CHF 49.– einmalig für die vollständige Prüfung
- Keine Registrierung
- Für Schweizer Mietverhältnisse
- Du brauchst die Schlussrechnung als PDF oder Foto — PDF, JPG, PNG bis 10 MB
- Das Wohnungsprotokoll vom Auszug hilft, ist aber nicht zwingend
- Vor der Zahlung siehst du, welche Unterlagen gelesen und wie viele Positionen erkannt wurden
Was ist eine Schlussrechnung nach dem Auszug?
Die Schlussrechnung ist die Abrechnung, welche die Verwaltung nach der Wohnungsrückgabe stellt. Sie fasst zusammen, was aus Sicht der Verwaltung noch offen ist, und stellt diesen Betrag dem Mietzinsdepot oder dir direkt in Rechnung.
Typische Positionen sind
- Schäden an der Wohnung oder an Einrichtungen
- Reinigung oder Nachreinigung
- Maler- und Instandsetzungsarbeiten
- Handwerkerkosten für Reparatur oder Ersatz
- weitere dokumentierte Kosten
Solche Forderungen können berechtigt sein. Ob sie es im konkreten Fall sind, hängt davon ab, was die Unterlagen zeigen — und genau das ist die Frage, bei der MietKorrekt ansetzt.
Eine einzelne Schadenposition genauer einordnen: Mieterschaden prüfen
Welche Positionen solltest du genauer prüfen?
Nicht jede Position ist gleich gut belegt. Diese Fragen stellt MietKorrekt zu jeder einzelnen Position deiner Schlussrechnung:
Ist der Schaden bei der Rückgabe überhaupt dokumentiert?
Eine Position, die im Wohnungsprotokoll vom Auszug nicht auftaucht, steht auf schwächerem Grund als eine, die dort festgehalten wurde.
War der Mangel schon beim Einzug vorhanden?
Wenn das Einzugsprotokoll denselben Punkt bereits nennt, ist er nicht während deiner Mietzeit entstanden.
Handelt es sich um normale oder um übermässige Abnutzung?
Gebrauchsspuren, die bei normaler Nutzung entstehen, sind etwas anderes als ein Schaden. Die Unterlagen entscheiden, welches von beidem beschrieben wird.
Mehr dazu: normale Abnutzung · übermässige Abnutzung
Wie alt war der Gegenstand?
Ohne Alter lässt sich nicht beurteilen, welcher Anteil der Kosten auf die Nutzungsdauer entfällt.
Gibt es für den Gegenstand einen Lebensdauer-Richtwert?
Für viele Einrichtungen bestehen anerkannte Richtwerte. Wo einer greift, wird er berücksichtigt.
Wäre eine Reparatur statt eines Ersatzes möglich gewesen?
Ein vollständiger Ersatz für einen begrenzten Schaden ist eine Position, bei der sich die Nachfrage lohnt.
Liegt eine Rechnung oder ein Kostenbeleg vor?
Ein Betrag ohne Beleg lässt sich nicht nachvollziehen. Handwerkerrechnungen kannst du mit hochladen.
Wurde eine Verantwortung überhaupt anerkannt?
Ob im Protokoll etwas eingeräumt wurde, ändert die Ausgangslage einer Position.
Wurde die Forderung rechtzeitig mitgeteilt?
Für Mängel, die bei der Rückgabe nicht sichtbar waren, gelten kurze Fristen. MietKorrekt weist auf die Daten hin, die dafür relevant sind.
Passen die Unterlagen zueinander?
Rechnung, Protokoll und Handwerkerbeleg beschreiben denselben Vorgang. Wo sie sich widersprechen, wird das sichtbar gemacht.
Du hast deine Schlussrechnung bereits erhalten?
Dann sieh dir an, was MietKorrekt aus einem vollständigen Fall macht – Position für Position.
Position 4
Möglicherweise strittigErsatz Kochfeld Glaskeramik (Kratzer)
CHF 640.00
Der abgerechnete Schaden ist bereits im Einzugsprotokoll dokumentiert.
Nächster SchrittVergleiche Einzugsprotokoll und Wohnungsprotokoll und halte die bereits beim Einzug dokumentierte Stelle fest.
Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung?
Je mehr eine Position belegen kann, desto genauer fällt die Einordnung aus. Zwingend ist nur das erste Dokument.
Schlussrechnung
ErforderlichDie Abrechnung der Verwaltung. Sie ist das Dokument, das geprüft wird — ohne sie gibt es nichts zu prüfen.
Wohnungsprotokoll beim Auszug
EmpfohlenDas Protokoll, das bei der Rückgabe der Wohnung erstellt wurde. Es kann z. B. Wohnungsabnahmeprotokoll, Wohnungsabgabeprotokoll oder Wohnungsübergabeprotokoll heissen. Es zeigt, welche Schäden oder Mängel bei der Rückgabe dokumentiert wurden. Ohne dieses Protokoll ist die Prüfung möglich, bei einzelnen Positionen aber weniger aussagekräftig.
Wohnungsprotokoll beim Einzug
OptionalDas Protokoll bzw. die Mängelliste vom Beginn deines Mietverhältnisses. Es kann z. B. Einzugsprotokoll, Übernahmeprotokoll, Mängelliste oder ebenfalls Wohnungsübergabeprotokoll heissen. Es zeigt, welche Schäden schon bei deinem Einzug vorhanden waren — und damit, was nicht während deiner Mietzeit entstanden ist.
Handwerkerrechnungen
OptionalBelegen, welche Arbeiten zu welchen Kosten abgerechnet wurden. Ohne Beleg bleibt ein Betrag eine Behauptung.
Fotos
OptionalKannst du zum Fall ablegen. In die automatische Prüfung fliessen sie derzeit nicht ein.
Zeitwert und Lebensdauer
Wird etwas ersetzt, das ohnehin nahe am Ende seiner Lebensdauer stand, zählt nicht der Neupreis, sondern der Zeitwert – darum entscheiden Alter und Richtwert über den Betrag.
Was MietKorrekt dabei tut
- Alter und Lebensdauer fliessen ein, wenn Gegenstand und ein verlässlicher Richtwert aus den Unterlagen bestimmbar sind – dann wird der Zeitwert berechnet und ausgewiesen.
- Wo Angaben fehlen oder unsicher sind, wird kein Wert geschätzt – die Position gilt als offen.
- Wie Alter und Lebensdauer den Betrag einer Schadenposition verändern: Zeitwert bei Mieterschäden
- Woher die Richtwerte kommen und wie sie gelesen werden: Lebensdauer in der Mietwohnung
Position 1
KlärungsbedarfMalerarbeiten Schlafzimmer - Wände Dispersion neu gestrichen
- Verrechneter Betrag
- CHF 620.00
- Berechneter Zeitwert
- ca. CHF 122.70
- Anstrichalter
- ca. 6 Jahre
- Lebensdauer-Richtwert
- 8 Jahre
Und das Mietzinsdepot?
Häufig wird die Schlussrechnung direkt mit dem Mietzinsdepot verrechnet. Ob eine Verrechnung im Einzelfall zulässig ist und wie ein Depot freigegeben wird, richtet sich nach dem Mietvertrag und den gesetzlichen Regeln — das beurteilt MietKorrekt nicht. Im Zentrum der Prüfung stehen die Positionen der Schlussrechnung selbst: Was davon ist belegt, was ist offen, was ist möglicherweise strittig.
Mehr dazu, wie Schlussrechnung und Mietzinsdepot nach dem Auszug zusammenhängen: Mietkaution nach dem Auszug
So prüft MietKorrekt deine Schlussrechnung
Unterlagen hochladen
Schlussrechnung, wenn vorhanden das Wohnungsprotokoll, dazu was du sonst hast. PDF, JPG oder PNG.
Unterlagen lesen lassen
MietKorrekt liest die Dokumente, erkennt die Positionen und prüft, ob jede Datei das ist, als was sie hochgeladen wurde.
Erst dann bezahlen
Das Angebot erscheint erst, wenn deine Unterlagen gelesen und verwendbar sind. CHF 49.– einmalig — und du siehst vorher, was erkannt wurde.
Ergebnis und Stellungnahme
Jede Position mit Einordnung und nächsten Schritten, dazu ein Prüfbericht und ein Entwurf für die Stellungnahme an die Verwaltung, den du vor dem Versand bearbeiten kannst.
Wenn du eine Position nicht akzeptieren willst: Schlussrechnung bestreiten
Was MietKorrekt nicht leistet
- Keine Rechtsberatung. Die Einordnung ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.
- Keine Zusage über den Ausgang. Ob die Verwaltung eine Position anpasst, entscheidet sie.
- Die Prüfung läuft automatisiert und kann Fehler enthalten. Sieh dir das Ergebnis an, bevor du es verwendest.
- Wo die Unterlagen keine Antwort hergeben, wird das gesagt — und keine Gewissheit erfunden.
Grundlagen & Quellen
Mietrecht und paritätische Lebensdauertabelle, auf deine Unterlagen angewandt – als automatisierte Einordnung, nicht als Rechtsberatung.
Quellen
- Art. 267 OR — Rückgabe der Sache · Fedlex, Bundeskanzlei (Obligationenrecht, SR 220)
- Art. 259 OR — kleiner Unterhalt · Fedlex, Bundeskanzlei (Obligationenrecht, SR 220)
- Lebensdauertabelle · Mieterinnen- und Mieterverband
Preis und Leistungsumfang
CHF 49.– einmalig
Kein Abo. Keine Registrierung. Einmalige Zahlung.
Bezahlt wird erst nach dem Hochladen, wenn deine Unterlagen gelesen sind.
- Rechnungspositionen
- Zeitwert und Lebensdauer
- Nachweise und Unklarheiten
- Prüfbericht und Stellungnahme
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich?
Zwingend nur die Schlussrechnung, als PDF oder Foto. Das Wohnungsprotokoll vom Auszug macht die Prüfung bei vielen Positionen aussagekräftiger; Einzugsprotokoll und Handwerkerrechnungen kannst du ergänzen, wenn du sie hast.
Wann bezahle ich?
Erst nachdem deine Unterlagen gelesen wurden und du siehst, was erkannt wurde. Dann entscheidest du, ob du die vollständige Prüfung für CHF 49.– freischaltest. Kein Abo, kein Konto, keine Folgekosten.
Ist MietKorrekt Rechtsberatung?
Nein. MietKorrekt erstellt eine automatisierte Einordnung auf Basis deiner Unterlagen. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, etwa beim Mieterverband, und MietKorrekt vertritt dich nicht gegenüber der Verwaltung.
Schlussrechnung jetzt prüfen
Lade deine Schlussrechnung hoch und sieh dir an, was MietKorrekt daraus liest. Ob du die Prüfung freischaltest, entscheidest du danach.
Zum Start brauchst du nur deine Schlussrechnung. PDF, JPG, PNG bis 10 MB.