Depot blockiert, gekürzt oder verrechnet
Mietkaution nach dem Auszug
Die Wohnung ist übergeben, die Schlüssel sind zurückgegeben — und das Depot liegt weiter bei der Bank. Meistens liegt es dort nicht wegen des Depots, sondern wegen der Beträge, die dir die Verwaltung in Rechnung stellt. Genau diese Beträge prüft MietKorrekt.
Zum Start brauchst du nur deine Schlussrechnung. PDF, JPG, PNG bis 10 MB.
Keine Registrierung erforderlich.
CHF 49.– einmalig, nach dem Hochladen deiner Unterlagen.
- Ein Depot wird meist zurückbehalten, weil Forderungen im Raum stehen
- Die Forderungen stehen auf der Schlussrechnung — dort setzt die Prüfung an
- MietKorrekt gibt kein Depot frei und verhandelt nicht mit der Bank
- CHF 49.– einmalig, kein Abo
Warum das Depot nach dem Auszug liegen bleibt
Ein Mietzinsdepot ist eine Sicherheit. Solange die Vermieterschaft Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend macht, gibt sie das Geld in aller Regel nicht frei — und die Bank darf es von sich aus auch nicht auszahlen. Der Streit dreht sich deshalb selten um das Depot selbst, sondern um die Frage, ob die geltend gemachten Beträge Bestand haben.
Das Depot ist vollständig blockiert
Es kommt gar nichts zurück, oft ohne dass eine Abrechnung vorliegt. Ohne Aufstellung der Forderungen fehlt dir die Grundlage, um überhaupt zu widersprechen — die Schlussrechnung ist deshalb der erste Punkt, den du einfordern solltest.
Ein Teil wurde einbehalten
Du bekommst einen Restbetrag und die Differenz ist mit Positionen begründet. Diese Positionen sind gewöhnliche Forderungen und lassen sich einzeln anschauen wie jede andere Rechnungsposition auch.
Die Schlussrechnung ist bereits verrechnet
Die Abrechnung weist das Depot als Abzug aus und nennt einen Restbetrag. Was verrechnet wurde, ändert nichts daran, ob die einzelnen Positionen begründet sind.
Wo dein Depot liegt und wie hoch es sein darf
- Leistest du eine Sicherheit in Geld oder Wertpapieren, hinterlegt die Vermieterschaft sie bei einer Bank auf einem Konto oder Depot, das auf deinen Namen lautet (Art. 257e Abs. 1 OR).
- Bei der Miete von Wohnräumen dürfen höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangt werden (Art. 257e Abs. 2 OR).
- Weil das Konto auf deinen Namen lautet, fallen die Zinsen dort an. Dein Kontoauszug zeigt dir, was hinterlegt ist.
- Die Kantone können ergänzende Bestimmungen erlassen (Art. 257e Abs. 4 OR). Was in deinem Kanton zusätzlich gilt, erfährst du bei einer örtlichen Beratungsstelle.
Wann eine Bank das Depot herausgibt
Die Bank darf die Sicherheit nur mit Zustimmung beider Parteien herausgeben — oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil (Art. 257e Abs. 3 OR). Deshalb genügt es nicht, dass du mit der Abrechnung nicht einverstanden bist: Solange keine Einigung und kein solcher Titel vorliegt, bleibt das Geld liegen.
Die Bank entscheidet nicht darüber, ob eine Forderung berechtigt ist. Sie prüft, ob eine der genannten Voraussetzungen vorliegt.
Die Jahresfrist nach dem Mietende
Hat die Vermieterschaft innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegen dich rechtlich geltend gemacht, kannst du von der Bank die Rückerstattung der Sicherheit verlangen (Art. 257e Abs. 3 OR).
Massgeblich ist, ob innerhalb dieses Jahres rechtlich vorgegangen wurde — etwa mit Betreibung, Schlichtungsgesuch oder Klage. Blosse Schreiben oder Mahnungen sind etwas anderes als ein rechtliches Vorgehen. Ob im konkreten Fall etwas geltend gemacht wurde, beurteilt MietKorrekt nicht.
Wenn die Schlussrechnung mit dem Depot verrechnet wird
Viele Abrechnungen ziehen das Depot direkt ab und weisen nur noch den Restbetrag aus. MietKorrekt hält beim Lesen drei Dinge auseinander: was in Rechnung gestellt wird, was davon abgezogen wird und was am Ende als zahlbar dasteht.
Forderungen
Die einzelnen verrechneten Positionen. Nur sie werden eingeordnet — sie sind das, wofür du aufkommen sollst.
Abzüge
Depotguthaben, Gutschriften und bereits geleistete Zahlungen. Sie werden erfasst, aber nie als Forderung behandelt.
Restbetrag
Der Betrag, der nach den Abzügen dasteht. Er ergibt sich aus den beiden anderen und wird nicht eigenständig geprüft.
Ob eine Verrechnung im Einzelfall zulässig ist, entscheidet MietKorrekt nicht. Geprüft wird, worauf die verrechneten Positionen gestützt sind.
Was MietKorrekt an deinem Fall prüft
Die Prüfung setzt bei der Schlussrechnung an, nicht beim Depot. Was dabei herauskommt, ist eine Einordnung jeder Position mit den Unterlagen, die du hast:
- Jede erkannte Position deiner Schlussrechnung wird einzeln eingeordnet.
- Wo ein Wohnungsprotokoll vorliegt, werden die Positionen mit den festgehaltenen Beobachtungen abgeglichen.
- Alter und Lebensdauer werden berücksichtigt, wo die Angaben dafür ausreichen.
- Am Ende stehen ein Prüfbericht und ein Entwurf für eine Stellungnahme, beides als PDF.
Was dabei nicht geschieht
- Es wird kein Depot freigegeben und keine Bank kontaktiert.
- Es wird nicht beurteilt, ob eine Verrechnung mit dem Depot zulässig ist.
- Es wird nicht beurteilt, ob die Vermieterschaft rechtzeitig etwas geltend gemacht hat.
- Es wird niemand vertreten und kein Verfahren eingeleitet.
Wenn du mit der Abrechnung nicht einverstanden bist
Der Weg führt über die Positionen. Was du dafür brauchst, ist eine Aufstellung — und eine Begründung, die sich auf einzelne Beträge bezieht statt auf das Depot als Ganzes:
Abrechnung verlangen
Liegt keine Schlussrechnung vor, fordere sie schriftlich ein. Ohne Aufstellung der Forderungen lässt sich nichts einordnen — weder von dir noch von MietKorrekt.
Positionen einordnen
Lade die Schlussrechnung hoch, dazu das Wohnungsprotokoll und was du sonst hast. Jede Position wird einzeln angeschaut.
Schriftlich Stellung nehmen
Aus der Prüfung entsteht ein Entwurf, den du vor dem Versand bearbeitest. Er benennt die Positionen, um die es dir geht.
Wenn keine Einigung zustande kommt
Für mietrechtliche Streitigkeiten ist grundsätzlich die Schlichtungsbehörde am Ort der Mietsache zuständig. Das Verfahren dort ist unabhängig von MietKorrekt und wird von dir eingeleitet.
Rechtliche Grundlage
Die Angaben zum Mietzinsdepot auf dieser Seite stützen sich auf Art. 257e des Obligationenrechts (OR). Er regelt, wo eine Sicherheit hinterlegt wird, wie hoch sie bei Wohnräumen höchstens sein darf, unter welchen Voraussetzungen die Bank sie herausgibt und was ein Jahr nach Ende des Mietverhältnisses gilt.
Wiedergegeben ist der Inhalt der Bestimmung in eigenen Worten, keine Auslegung für deinen Fall. Für eine Beurteilung deiner Situation wende dich an eine Beratungsstelle oder eine Anwältin oder einen Anwalt.
Was hier nicht entschieden wird
- Keine Rechtsberatung und keine Vertretung gegenüber Verwaltung, Bank oder Behörde.
- Keine Aussage darüber, ob dein Depot freizugeben ist oder wann es ausbezahlt wird.
- Keine Prüfung von Fristen in deinem Fall und kein Fristenkalender.
- Kein Entscheid darüber, ob du für eine Position haftest — die Einordnung ist eine Grundlage für dein weiteres Vorgehen.
- Die Prüfung läuft automatisiert und kann Fehler enthalten. Sieh dir das Ergebnis an, bevor du dich darauf stützt.
Preis
CHF 49.– einmalig
Kein Abo. Keine Registrierung. Einmalige Zahlung.
- Einordnung jeder erkannten Position deiner Schlussrechnung
- Abgleich mit dem Wohnungsprotokoll, soweit eines vorliegt
- Berücksichtigung von Alter und Lebensdauer, wo die Angaben dafür reichen
- Prüfbericht und ein Entwurf für eine Stellungnahme, beides als PDF
Erst hochladen, dann entscheiden: Das Angebot erscheint, wenn deine Unterlagen gelesen sind.
Schlussrechnung zum Depot prüfen lassen
Lade die Schlussrechnung hoch, dazu was du an Unterlagen hast. Ob du die Prüfung freischaltest, entscheidest du danach.
Zum Start brauchst du nur deine Schlussrechnung. PDF, JPG, PNG bis 10 MB.