Lebensdauer: warum das Alter über den Betrag mitentscheidet
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Auf einer Schlussrechnung steht oft der Preis für etwas Neues: ein neuer Bodenbelag, ein neues Gerät, ein frischer Anstrich. Ersetzt wird damit aber selten etwas Neues — sondern etwas, das schon eine Weile in Gebrauch war.
Genau hier setzt der Begriff Lebensdauer an. Er beschreibt, wie lange ein Bauteil oder ein Gerät üblicherweise genutzt werden kann, und er ist der Grund, weshalb bei einer Schadenposition häufig nicht der volle Neupreis geschuldet ist.
Was Lebensdauer in diesem Zusammenhang bedeutet
Lebensdauer meint hier nicht, wie lange ein Gegenstand technisch überleben kann, sondern wie lange er nach allgemeiner Erfahrung genutzt wird, bevor ein Ersatz üblich ist. Es ist ein Erfahrungswert für den Normalfall und keine Zusicherung, dass ein Gegenstand genau so lange hält.
Daraus folgt zweierlei. Ein Gegenstand kann deutlich länger halten, ohne dass daran etwas falsch wäre. Und er kann früher unbrauchbar werden, ohne dass daraus automatisch eine Haftung folgt — dafür kommt es darauf an, warum er unbrauchbar wurde.
Für die Beurteilung einer Schadenposition ist die Lebensdauer deshalb ein Orientierungsrahmen. Was im konkreten Fall gilt, hängt vom tatsächlichen Gegenstand, seinem Alter, seinem Zustand und der belegbaren Vorgeschichte ab.
Warum das Alter den Betrag verändert
Wird etwas ersetzt, das bereits genutzt war, erhält die Vermieterschaft an dieser Stelle etwas Neues anstelle von etwas Gebrauchtem. Der Teil des Werts, der durch die bisherige Nutzung ohnehin verbraucht war, ist nicht der Mieterschaft anzulasten.
Dieser Abzug für die bisherige Nutzung wird Altersentwertung genannt. Was nach dem Abzug übrig bleibt, ist der Zeitwert — der Wert, den der Gegenstand im Zeitpunkt des Schadens noch hatte.
Der Mieterinnen- und Mieterverband beschreibt diesen Grundsatz für die Wohnungsabgabe ausdrücklich: Bei übermässiger Abnutzung ist die Altersentwertung zu berücksichtigen. Eine Forderung, die den vollen Neupreis verlangt, ohne das Alter des Gegenstands zu erwähnen, ist deshalb ein Punkt, den du hinterfragen kannst.
Woher Referenzwerte für die Lebensdauer stammen
In der Schweiz besteht dafür ein anerkanntes Hilfsmittel: die paritätische Lebensdauertabelle. Sie wurde gemeinsam vom Mieterinnen- und Mieterverband und vom Hauseigentümerverband erarbeitet und wird von beiden Verbänden herausgegeben.
«Paritätisch» heisst, dass die Tabelle von beiden Seiten gemeinsam getragen wird — sie ist damit kein Papier einer Interessengruppe, sondern ein gemeinsamer Orientierungsrahmen für Mieterschaft und Vermieterschaft.
Bewusst geben wir hier keine einzelnen Werte wieder. Ein Auszug daraus würde wie eine vollständige Liste wirken, und aus dem Fehlen eines Gegenstands liesse sich der falsche Schluss ziehen, es gebe für ihn keinen Richtwert. Welcher Wert für deinen Fall gilt, gehört in die Beurteilung der konkreten Position — nicht in einen allgemeinen Beitrag.
Die Tabelle ist zudem ein Richtwerk und kein Gesetz. Sie ordnet den Normalfall; abweichende Umstände, eine besondere Ausführung oder eine Vereinbarung im Mietvertrag können im Einzelfall zu einer anderen Beurteilung führen.
Wenn die übliche Nutzungsdauer bereits erreicht ist
Hat ein Gegenstand seine übliche Nutzungsdauer bereits hinter sich, ist sein verbleibender Wert entsprechend gering. Ein Ersatz kommt dann wirtschaftlich einer Erneuerung gleich, die ohnehin angestanden hätte.
Das heisst nicht, dass in einer solchen Situation nie etwas geschuldet sein kann. Es heisst, dass sich eine Forderung in Höhe des Neupreises in dieser Lage kaum von selbst versteht und eine Begründung braucht.
Steht eine solche Position auf deiner Schlussrechnung, ist das Alter des ersetzten Gegenstands die erste Angabe, nach der du fragen kannst.
Reparatur oder Ersatz
Nicht jeder Schaden führt zu einem Ersatz. Lässt sich ein Mangel mit vertretbarem Aufwand beheben, ist die Reparatur die nähere Massnahme — und sie kostet in aller Regel weniger.
Wird trotzdem vollständig ersetzt, verschiebt das die Frage: Nun geht es um den Zeitwert des ersetzten Gegenstands und nicht mehr um die Kosten einer Instandstellung. Auch das ist ein Punkt, den du dir belegen lassen kannst.
Wie sich das Alter belegen lässt
Damit eine Altersentwertung überhaupt gerechnet werden kann, muss bekannt sein, wie alt der Gegenstand war. Die Angabe stammt typischerweise aus der Sphäre der Vermieterschaft: Sie kennt den Einbau- oder Anschaffungszeitpunkt, weil sie ihn veranlasst hat.
Hilfreich sind das Einzugsprotokoll, das den Zustand zu Beginn deiner Miete festhält, Angaben aus dem Mietvertrag, Handwerker- oder Lieferantenbelege sowie Unterlagen zu früheren Sanierungen.
Für dich als Mieterschaft ist vor allem eines nützlich: eigene Aufnahmen vom Zustand bei Einzug und bei Abgabe. Sie sagen zwar nichts über das Alter, aber viel darüber, was schon vorher vorhanden war.
Wenn das Alter unbekannt ist
Kommt es vor, dass niemand den Einbauzeitpunkt nennen kann, ist das kein Detail am Rand: Ohne Alter lässt sich der Zeitwert nicht bestimmen, und ohne Zeitwert steht die Höhe der Forderung nicht fest.
Der sachliche Umgang damit ist, danach zu fragen — nach dem Alter des Gegenstands und den Unterlagen, auf die sich die Angabe stützt. Bleibt der Punkt offen, ist er offen. Offen ist etwas anderes als widerlegt, aber auch etwas anderes als belegt.
Wie das mit normaler und übermässiger Abnutzung zusammenhängt
Die Lebensdauer beantwortet nicht die Frage, ob du überhaupt für etwas aufkommen musst. Diese Frage kommt vorher und lautet: Ist das, was zu sehen ist, gewöhnliche Abnutzung — oder geht es darüber hinaus?
Gewöhnliche Gebrauchsspuren gehen nicht zulasten der Mieterschaft; sie sind mit dem Mietzins abgegolten. Erst wenn eine Position darüber hinausgeht, stellt sich die zweite Frage: wie viel.
Die Lebensdauer gehört zu dieser zweiten Frage. Beide Schritte sind zu unterscheiden — eine Forderung kann schon am ersten scheitern, und dann kommt es auf das Alter gar nicht mehr an.
Was sich auf der Schlussrechnung prüfen lässt
Steht eine Ersatzposition auf der Abrechnung, lassen sich einige Angaben gezielt nachfragen: um welchen Gegenstand es geht, wie alt er war, worauf sich diese Altersangabe stützt, ob repariert oder ersetzt wurde und wie sich der verlangte Betrag zusammensetzt.
Fehlt bei einer Ersatzposition jede Altersangabe, fehlt die Grundlage für die Altersentwertung. Das macht die Forderung nicht automatisch unbegründet — es macht sie unvollständig, und Unvollständiges darf man sich erklären lassen.
Quellen
- Art. 267 OR — Rückgabe der Sache · Fedlex, Bundeskanzlei (Obligationenrecht, SR 220)Rückgabe in dem Zustand, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt — die Frage, die vor der Höhe steht.
- Art. 259 OR — kleiner Unterhalt · Fedlex, Bundeskanzlei (Obligationenrecht, SR 220)Abgrenzung des kleinen Unterhalts zulasten der Mieterschaft von der Instandhaltung durch die Vermieterschaft.
- Wissenswertes rund um Wohnungsabgabe und Protokoll · Mieterinnen- und MieterverbandBerücksichtigung der Altersentwertung bei übermässiger Abnutzung.
- Lebensdauertabelle · Mieterinnen- und MieterverbandDie paritätische Lebensdauertabelle und ihre gemeinsame Erarbeitung durch Mieterinnen- und Mieterverband und Hauseigentümerverband.
Weiterführend
Ersatzposition mit Altersfrage prüfen lassen
Lade die Schlussrechnung hoch, dazu das Abgabe- und wenn möglich das Einzugsprotokoll. MietKorrekt ordnet jede Position einzeln ein und kennzeichnet offen, wo eine Angabe — etwa das Alter eines ersetzten Gegenstands — in den Unterlagen fehlt.
Zum Start brauchst du nur deine Schlussrechnung. PDF, JPG, PNG bis 10 MB.
CHF 49.– einmalig, keine Registrierung.