MietKorrekt

Nicht einverstanden mit der Schlussrechnung

Schlussrechnung nach dem Auszug bestreiten

Die Rechnung kam, der Betrag wirkt zu hoch — und du weisst nicht, worauf du dich stützen kannst. Pauschal alles zurückzuweisen bringt dich dabei so wenig weiter wie gar nicht hinzusehen. MietKorrekt geht die erkannten Positionen einzeln durch, ordnet sie anhand deiner Unterlagen ein und gibt dir eine Grundlage, auf die du dich schriftlich beziehen kannst.

Zum Start brauchst du nur deine Schlussrechnung. PDF, JPG, PNG bis 10 MB.

Keine Registrierung erforderlich.

CHF 49.– einmalig, nach dem Hochladen deiner Unterlagen.

  • Sinnvoll, wenn einzelne Positionen unbelegt oder zu hoch wirken
  • Du brauchst die Schlussrechnung; das Wohnungsprotokoll hilft zusätzlich
  • Erkannte Positionen werden einzeln eingeordnet, nicht die Rechnung als Ganzes
  • CHF 49.– einmalig, kein Abo

Schau dir die Forderungen einzeln an

Eine Schlussrechnung ist eine Forderungsaufstellung der Verwaltung, keine bereits geprüfte Abrechnung. Sie kann berechtigte Positionen enthalten, unbelegte, und solche, bei denen Alter und Nutzungsdauer noch nicht berücksichtigt sind. Erst wenn du weisst, welche davon worauf beruhen, kannst du überhaupt entscheiden, wogegen du dich wenden willst.

Umgekehrt hilft auch pauschaler Widerspruch nicht: Eine Reaktion, die jede Position gleich behandelt, gibt der Verwaltung nichts, worauf sie antworten könnte.

Was bei einer einzelnen Position zählt

Ob eine Forderung nachvollziehbar ist, entscheidet sich nicht am Gesamtbetrag, sondern an dem, was die Unterlagen zu genau dieser Position hergeben. Diese Fragen sind dabei am häufigsten ausschlaggebend:

  • Ist die Position überhaupt dokumentiert?

    Wenn im Wohnungsprotokoll vom Auszug nichts zu diesem Punkt festgehalten ist, fehlt der Position ihre naheliegendste Grundlage. Das ist einer der häufigsten Ansatzpunkte für eine Rückfrage.

  • Gebrauchsspur oder Schaden?

    Abnutzung durch normales Wohnen und eine Beschädigung sind verschiedene Dinge, und nicht jede Spur bedeutet, dass die vollen Instandsetzungskosten dir zugeordnet werden können. Massgeblich ist, wie die Unterlagen den Zustand beschreiben.

  • War der Mangel schon vor deinem Einzug da?

    Ein Punkt, den bereits das Einzugsprotokoll nennt, ist nicht während deiner Mietzeit entstanden. Wenn du das Protokoll hast, ist das oft das klarste Argument überhaupt.

  • Wie alt war der Gegenstand?

    Für Ersatz und Instandsetzung ist das Alter zentral: Es entscheidet mit, welcher Anteil der Kosten auf die bisherige Nutzungsdauer entfällt und nicht auf dich.

  • Liegt ein Beleg für den Betrag vor?

    Eine Zahl ohne Handwerkerrechnung oder Kostenbeleg lässt sich nicht nachvollziehen. Vorhandene Belege kannst du mit hochladen; fehlende sind ein legitimer Punkt für eine Nachfrage.

  • Wäre eine Reparatur statt eines Ersatzes möglich gewesen?

    Wenn ein begrenzter Schaden mit einem vollständigen Ersatz abgerechnet wird, lohnt sich die Frage, worauf sich diese Wahl stützt.

Womit sich eine Position belegen lässt

Ein Einwand wird stark, wenn er sich auf ein Dokument stützt statt auf eine Einschätzung. Diese Unterlagen kannst du hochladen:

  • Schlussrechnung

    Erforderlich

    Die Forderungsaufstellung selbst. Sie liefert die Positionen, um die es geht.

  • Wohnungsprotokoll beim Auszug

    Empfohlen

    Das Protokoll von der Rückgabe der Wohnung — es kann z. B. Wohnungsabnahmeprotokoll, Wohnungsabgabeprotokoll oder Wohnungsübergabeprotokoll heissen. Es hält fest, was bei der Rückgabe tatsächlich festgestellt wurde, und ist damit die wichtigste Vergleichsquelle für fast jede strittige Position. Ohne dieses Protokoll ist die Prüfung möglich, bei einzelnen Positionen aber weniger aussagekräftig.

  • Wohnungsprotokoll beim Einzug

    Optional

    Das Protokoll bzw. die Mängelliste vom Beginn deines Mietverhältnisses — es kann z. B. Einzugsprotokoll, Übernahmeprotokoll, Mängelliste oder ebenfalls Wohnungsübergabeprotokoll heissen. Es zeigt den Zustand zu Beginn deiner Mietzeit und kann belegen, dass ein Punkt schon vorher bestand.

  • Handwerkerrechnungen

    Optional

    Machen nachvollziehbar, welche Arbeit zu welchem Preis tatsächlich abgerechnet wurde.

  • Fotos

    Optional

    Lassen sich zum Fall ablegen, stützen eine Position aber nicht: In die automatische Einordnung fliessen sie derzeit nicht ein.

Alter, Lebensdauer und Zeitwert

Wird etwas ersetzt, das ohnehin nahe am Ende seiner Nutzungsdauer stand, ist der Neupreis nicht der Massstab. Genau hier entsteht ein grosser Teil der Differenzen — und genau hier lohnt sich eine begründete Rückfrage besonders.

Was MietKorrekt dabei leisten kann

  • Alter und Lebensdauer werden berücksichtigt, wenn der Gegenstand und ein verlässlicher Richtwert aus deinen Unterlagen bestimmbar sind.
  • Ist er daraus berechenbar, wird der Zeitwert ausgewiesen und der Position gegenübergestellt.
  • Wo die Angaben dafür fehlen, wird nichts geschätzt. Die Position wird als offen gekennzeichnet — auch das ist für eine Rückfrage brauchbar.

Was am Ende dasteht

MietKorrekt entscheidet nicht, wer recht hat. Es sortiert die Positionen danach, was sich aus deinen Unterlagen ergibt — in genau drei Kategorien:

  • Möglicherweise strittig

    Die Unterlagen enthalten einen konkreten Widerspruch zu dieser Position. Das ist der Ansatzpunkt, an dem sich eine Rückfrage am ehesten lohnt.

  • Klärungsbedarf

    Wesentliche Angaben fehlen — ein Beleg, ein Alter, eine Beschreibung. Hier kannst du gezielt nachfragen, statt zu widersprechen.

  • Eher nachvollziehbar

    Die Position passt zu dem, was die Unterlagen zeigen. Auch das ist ein Ergebnis: Es sagt dir, worauf du deine Reaktion nicht stützen solltest.

Schriftlich reagieren

Aus der Einordnung entsteht ein Entwurf für eine Stellungnahme an die Verwaltung: ein Schreiben, das die Positionen benennt, zu denen du Fragen hast, und sich dabei auf deine Unterlagen bezieht. Es ist ein Textentwurf, den du vollständig bearbeitest, bevor du ihn verwendest.

Konkret heisst das

  • Der Entwurf nennt die Positionen einzeln, statt die Rechnung pauschal zurückzuweisen.
  • Du kannst jeden Satz ändern, kürzen oder streichen — nichts wird ohne dich verschickt.
  • Du erhältst den Text zum Bearbeiten und als PDF, dazu den Prüfbericht mit der Einordnung.
  • Es ist eine Stellungnahme, kein formelles Rechtsmittel und keine Einsprache.

Was MietKorrekt dabei nicht tut

  • Es beurteilt nicht, wer im Streitfall recht hat, und ersetzt keine anwaltliche Beratung.
  • Es sagt keinen Ausgang voraus. Ob die Verwaltung eine Position anpasst, entscheidet sie.
  • Es verschickt nichts und tritt für dich mit niemandem in Kontakt.
  • Die Einordnung entsteht automatisiert und kann Fehler enthalten — prüfe sie, bevor du dich darauf stützt.

Preis

CHF 49.– einmalig

Kein Abo. Keine Registrierung. Einmalige Zahlung.

  • Rechnungspositionen
  • Zeitwert und Lebensdauer
  • Nachweise und Unklarheiten
  • Prüfbericht und Stellungnahme

Erst hochladen, dann entscheiden: Das Angebot erscheint, wenn deine Unterlagen gelesen sind.

Positionen einordnen lassen

Lade die Schlussrechnung hoch und sieh dir an, was daraus gelesen wird. Ob du die Prüfung freischaltest, entscheidest du danach.

Zum Start brauchst du nur deine Schlussrechnung. PDF, JPG, PNG bis 10 MB.

Datenschutz-Einstellungen

MietKorrekt kann nach deiner Einwilligung messen, ob ein Klick auf eine Google-Anzeige zu einem bezahlten Fall geführt hat. Stimmst du zu, wird nach einer bezahlten Prüfung eine Meldung an Google übermittelt. Ohne deine Zustimmung findet das nicht statt.

Was übermittelt wird – und was nicht

Die Prüfung selbst funktioniert unabhängig davon vollständig — Hochladen, Auswertung, Brief und Zahlung sind nicht betroffen. Du kannst deine Wahl jederzeit unten auf jeder Seite unter «Datenschutz-Einstellungen» ändern.

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